Den Polizeidienst verlassen.Mit Klarheit vorbereiten.
Was wird aus Ihrer Versorgung? Welche Fristen zählen? Und was müssen Sie vor einem Wechsel klären? Das Dossier bündelt die Grundlagen, Quellen und Arbeitsblätter für Ihre nächsten Schritte.
Für Beamtinnen und Beamte auf Probe oder Lebenszeit. Noch in Ausbildung oder Studium? Hier geht es zum Anwärter-Dossier.
So arbeiten Sie mit dem Dossier
Bereiten Sie Ihren Wechsel Schritt für Schritt vor.
Sie möchten wissen, was ein Wechsel für Sie bedeutet. Das Dossier hilft Ihnen, die nötigen Unterlagen zusammenzustellen und Gespräche mit Personalstelle, Versorgungsstelle oder Beratung vorzubereiten.
Das passende Thema finden
Versorgung, Rückforderungen oder Krankenversicherung: Beginnen Sie bei der Frage, die Sie gerade beschäftigt.
Mit den eigenen Unterlagen arbeiten
Im gezeigten Arbeitsblatt halten Sie fest, was Ihre Auflage tatsächlich sagt und welche Angaben noch fehlen.
Gezielt nachfragen
Nehmen Sie die gesammelten Angaben und offenen Fragen mit zur zuständigen Stelle oder in die Beratung.
11 Arbeitsblätter, vier Musterschreiben und ein Gesprächsleitfaden unterstützen Sie dabei.
Kostenlose Leseprobe öffnen8 Seiten · PDF · ohne E-Mail-Adresse oder Anmeldung

Zum Lesen die PDF öffnen.
Das Dossier hilft bei der Vorbereitung. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und entscheidet nicht über Ihre Ansprüche.
Diese Fragen behandelt das Dossier
Sechs Fragen, die vor dem Ausstieg wichtig sind.
Welche Punkte Sie betreffen, hängt von Dienstherrn, Status und Vorgeschichte ab. Das Dossier hilft Ihnen, Unterlagen zu ordnen und die passenden Fundstellen nachzulesen. Eine bestimmte Ersparnis oder ein bestimmtes Ergebnis wird nicht versprochen.
Die Erklärung vor dem letzten Diensttag
Im Bundesdienst muss vor Beendigung des Dienstverhältnisses erklären, wer Altersgeld statt Nachversicherung will (§ 1 AltGG) — sonst wird automatisch nachversichert. Die Länder regeln das eigenständig und teils gegenläufig: In Niedersachsen etwa entsteht der Anspruch von selbst und kann binnen eines Monats nach dem Ausscheiden abbedungen werden. Welche Regel für Sie gilt, klärt Kapitel 5.
Kündigung statt Dienstunfähigkeitsverfahren
Bei gesundheitlichen Problemen unterscheiden sich eine Entlassung auf Antrag und ein Dienstunfähigkeitsverfahren erheblich. Ob Versorgung, Zurechnungszeit oder Mindestversorgung in Betracht kommen, hängt unter anderem von Status und Wartezeiten ab. Vor einer Entscheidung ärztlichen Rat und eine Versorgungsauskunft einholen.
Die Rückforderung, die gar nicht besteht
Ob Bezüge oder Ausbildungsleistungen zurückzuzahlen sind, hängt von Rechtskreis, Leistungsart, Rechtsgrundlage und gegebenenfalls wirksamen Auflagen ab. Prüfen Sie den Einstellungsbescheid und die angegebene Rechtsgrundlage. Eine Zahlungsaufforderung sollte weder ungeprüft akzeptiert noch ignoriert werden.
Die versäumte Zwei-Jahres-Frist
Für den Bund nennt § 45 Abs. 1 BeamtVG grundsätzlich eine zweijährige Meldefrist; Absatz 2 regelt Ausnahmen unter weiteren Voraussetzungen. Bei Landesbeamten ist die jeweilige Landesregel zu prüfen. Gerade bei später erkennbaren Folgen sind Zeitpunkt, Kenntnis und Dokumentation wichtig. Lassen Sie die konkrete Frist bei Ihrer zuständigen Stelle klären.
Ausstieg ohne Kassen-Anschluss
Klären Sie vor der Entlassung, wann Heilfürsorge oder Beihilfe in Ihrem Fall enden und welche Anschlussversicherung möglich ist. Beiträge, Gesundheitsprüfung und Aufnahmebedingungen hängen vom Versicherungsweg und Ihren Voraussetzungen ab. Eine bestätigte Anschlusslösung gehört in den Übergangsplan.
Die Kündigung kurz vor einer Schwelle
Im Bundesrecht liegt bei zwölf altersgeldfähigen Dienstjahren eine wichtige Abschlagsschwelle (§ 7 Abs. 1 AltGG). Länder regeln Altersgeld eigenständig. Lassen Sie vor der Entlassung prüfen, welche Wartezeiten und Abschläge bei Ihrem Dienstherrn gelten.
Inhalt: acht Teile und die Arbeitsmaterialien
Acht Teile, 31 Kapitel. Grundlagen zum Nachlesen.
Das erste Kapitel stellt Ihnen drei Fragen und sagt Ihnen danach, welche Teile Sie wirklich brauchen. Von vorn bis hinten lesen muss das niemand.
Auch wenn Sie bleiben: sieben Punkte zur Vorbereitung
Sieben Punkte, die Sie frühzeitig klären sollten.
Auch wenn Sie im Dienst bleiben: Unterlagen, Absicherung und Versorgung verdienen einen geordneten Blick. Klären Sie diese Punkte frühzeitig, damit Fristen und wichtige Entscheidungen nicht erst beim nächsten beruflichen Schritt auffallen.
Quellen, Arbeitsweise und Grenzen
Quellen finden. Angaben nachlesen.
Das Dossier ordnet rechtliche Grundlagen und praktische Fragen nach Themen und Dienstherren. Die Quellen helfen beim Nachlesen. Für Ihre Entscheidung zählen die geltende Fassung und Ihre persönlichen Unterlagen.
Zwei Lebenssituationen, zwei eigenständige Dossiers.
Das Anwärter-Dossier behandelt Ausbildung und Studium: Prüfungen, Entlassung, mögliche Rückforderungen und Wiederbewerbung. Das Ausstiegs-Dossier richtet sich an ausgebildete Beamte auf Probe oder Lebenszeit: Versorgung, Absicherung und Vorbereitung eines beruflichen Wechsels.
Entscheidend ist Ihr Dienstverhältnis. Das teurere Dossier ist keine erweiterte Ausgabe des günstigeren; Sie brauchen nicht automatisch beide.
Beide Dossiers vergleichen →Ausstiegs-Dossier Polizei
Sie erhalten eine strukturierte Grundlage, um Ihre Unterlagen zu ordnen, Fristen zu erkennen und die richtigen Fragen an Ihre Versorgungsstelle oder anwaltliche Beratung zu stellen. Die Prüfung Ihres Einzelfalls ersetzt das Dossier nicht.
Häufige Fragen.
Für wen lohnt sich das Dossier?
Für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte auf Probe oder Lebenszeit in Bund und Ländern, die einen Wechsel erwägen — und für diejenigen, die wichtige Fragen zu Versorgung und Absicherung frühzeitig klären möchten. Das erste Kapitel hilft Ihnen, die passenden Teile für Ihre Situation zu finden.
Ich bin im mittleren Dienst ohne Studium — gilt das für mich?
Teilweise anders, und das Dossier sagt es ausdrücklich: Die meisten Rückzahlungsnormen knüpfen an Anwärter an, die im Vorbereitungsdienst ein Studium ableisten. Wer ohne Studium ausgebildet wurde, fällt vielfach nicht darunter — was in der Praxis eher zu Ihren Gunsten ausgeht. Versorgung, Dienstunfall und Krankenversicherung betreffen Sie unverändert.
Ist das noch aktuell?
Die Ausgabe stammt aus September 2026. Rechtliche Regeln und persönliche Voraussetzungen können sich ändern. Prüfen Sie vor einer Entscheidung die einschlägige amtliche Fassung und holen Sie eine aktuelle Auskunft Ihrer zuständigen Stelle ein. Eine angekündigte Reform ist noch kein geltendes Recht.
Kann ich das Dossier weitergeben?
Nein. Jedes Exemplar wird beim Kauf auf Ihren Namen personalisiert und ist Ihnen eindeutig zugeordnet — auf dem Deckblatt und in der Fußzeile jeder Seite. Es ist für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt.
Bekomme ich eine Rechnung?
Ja, automatisch per E-Mail nach dem Kauf — erstellt über unseren Zahlungsdienstleister. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird darin keine Umsatzsteuer erhoben und nicht gesondert ausgewiesen. Der Preis von 79 € ist der Gesamtpreis; weitere Kosten fallen nicht an.
Kann ich den Kauf widerrufen?
Bei digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn wir mit der Vertragserfüllung beginnen, Sie dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt haben und wir die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung bereitstellen (§ 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB). Diese Erklärungen werden im Kaufprozess eingeholt. Lesen Sie vor dem Kauf die kostenlose Leseprobe und die Widerrufsbelehrung. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben bestehen.
Beantworten Sie meine konkrete Frage per E-Mail?
Bei technischen Fragen zum Kauf oder Download helfen wir Ihnen per E-Mail. Eine rechtliche Prüfung Ihrer persönlichen Situation bieten wir nicht an. Zuständig sind Ihr Landesamt für Besoldung und Versorgung, die Deutsche Rentenversicherung und für Rechtsfragen eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Beamtenrecht. Falls Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind: Der Rechtsschutz ist häufig in der Mitgliedschaft enthalten.